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Rundschreiben der Sozialversicherungsträger

 

§ 7 Sozialgesetzbuch IV

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Früh, meistens im Grauen des Morgens, klingeln unbekannte, aber gut ausgeschlafene Herren an der Haustür und präsentieren eine "Prüfungsverfügung gemäß § 2 ff Sch

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Physiotherapeuten, die in der Praxis eines anderen Physiotherapeuten gegen Honorar tätig sind, ohne selbst mit der Krankenkasse abrechnen zu dürfen, sind selbständig. Dies gilt jeden

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Das jedenfalls meint das Landessozialgericht in Bayern im Falle eines Kraftfahrers, der sich u.a. als "Aushilfsfahrer" für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung bei verschiedenen Busunternehme

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Ein lehrreiches Beispiel für die Willkür, die im Bereich des Sozialversicherungsrechts bei der Abgrenzung von selbständiger und abhängiger Beschäftigung herrscht, zeigt ein

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Böse Überraschung für Arbeitgeber, die Scheinselbständige beschäftigten. Kommt das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass die Beschäftigung freier Mitarbeiter oder anderer Se

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Zur Zeit häufen sich in meiner Kanzlei die Anfragen von Agenturen, die Messehostessen anbieten und Promotionsagenturen, die Promotoren für Werbeaktionen beschäftigen, im Hinblick auf

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Die Kosten für die Beratung bzw. Vertretung in einem Anfrageverfahren zur Klärung der Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers können sehr unterschiedlich aus

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TOP Aktuell Scheinselbständigkeit

Wenn der Rechtsanwalt als freier Mitarbeiter scheinselbständig ist

Auch in der Anwaltschaft gibt es nur formal selbständig beschäftigte Anwälte (freie Mitarbeiter). Ein zugelassener Rechtsanwalt kann in der Kanzlei eines anderen Rechtsanwalts grundsätzlich sowohl als abhängig Beschäftigter als auch als freier Mitarbeiter tätig sein. Der sich aus dem Anwaltsrecht ergebende berufliche Status lässt grundsätzlich beide Arten der Erwerbstätigkeit zu (so auch das Thüringer Landessozialgericht vom 03.11.2009 Aktenzeichen L 6 KR 70/05).

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Dauerthema: Scheinselbständigkeit

Zwar hat der Gesetzgeber die viel kritisierte Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IV mit zuletzt fünf Kriterien ersatzlos beseitigt. Das Thema Scheinselbständigkeit ist jedoch nicht minder aktuell. Nicht zuletzt, weil sich mangels eines gesetzlichen Kriterienkatalogs die Scheinselbständigkeit nicht einfach prüfen lässt. Die Zahl der Betriebsprüfer wurde bei der Deutschen Rentenversicherung drastisch aufgestockt, so dass flächendeckend mit Betriebsprüfungen gerechnet werden muss. Trotzdem wird die Konsequenz einer Prüfung bei den Betroffenen nicht selten unterschätzt. In den Anwaltskanzleien häufen sich deswegen die Fälle existenzbedrohender Nachzahlungen (rückwirkend für vier Jahre) ... [mehr]

Scheinselbständig?

Von "Scheinselbständigkeit" spricht man, wenn ein sozialversicherungs- pflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV vorliegt, der Auftraggeber aber keine Sozial- versicherungsbeiträge abführt.

 

Scheinselbständige sind daher - anders als die arbeitnehmer- ähnlichen Selbständigen - keine Selbständigen, sondern sozial- versicherungspflichtig Beschäftigte. Das bedeutet aber noch nicht, dass sie deshalb arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen wären ... [mehr]

Arbeitnehmerähnlich?

Die sog. arbeitnehmerähnlichen Selbständigen werden häufig mit den Scheinselbständigen verwechselt. Dabei sind sie nicht scheinselbständig, sondern sie sind vielmehr echte Selbständige.

 

Allerdings hat der Gesetzgeber dieser Gruppe von Selbständigen die Pflicht gesetzlich verordnet, in die Rentenkassen einzuzahlen.

 

Die Scheinselbständigen unterliegen hingegen der vollen Sozialversicherungspflicht ... [mehr]

Fragen Sie Ihren Anwalt bei Scheinselbständigkeit

Wir empfehlen Ihnen, grundsätzlich zu einem "Fachanwalt" oder Spezialisten zu gehen. Aber warum erst Fragen stellen, bevor der Auftrag an einen von Dritten "empfohlenen" Anwalt erteilt oder der Beratungstermin vereinbart wird?

 

Ziehen Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt zu Rate, der tatsächlich auf dem Gebiet der Scheinselbständigkeit tätig ist. Scheinselbständigkeit ist ein komplexer Sachverhalt, der sich auf der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht abspielt und ein junges, sich entwickelndes Rechtsgebiet ... [mehr]

Gestellte Fragen zum Thema Scheinselbständigkeit


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Mehr zum Arbeitsvertrag

Zusätzliche Informationen rund um Einstellung und Arbeitsvertrag:

 

arbeitsvertrag.de - Alles zum Arbeitsvertrag: Schriftform, Probezeit oder Laufzeit und viele weitere Fragen und Antworten zum Arbeitsvertrag.

 

direktionsrecht.de - Der Arbeitgeber bestimmt, was wie gemacht wird im Job. Das Direktionsrecht hat aber auch Grenzen.

  

einstellung.de - Welchen rechtlichen Fallen lauern schon beim Vorstellungsgespräch und was man sonst noch bei der Jobsuche und Einstellung beachten sollte.

 

fragerecht.de - Welche Fragen dürfen im Einstellungsgespräch gestellt und welche müssen wie beantwortet werden? Die Seite zum Fragerecht.

 

befristung.de - Wie Sie Ihre Rechte auch als Arbeitskraft auf Zeit wahren,  erfahren Sie auf der Seite rund um die Befristung des Arbeitsvertrags.

  

gleichbehandlung.de - Die Seite zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Besonderen und der Gleichbehandlung im Beruf und Alltag im Allgemeinen.

  

frauenförderung.de - In vielen Bereichen der Arbeitswelt werden Frauen besonders gefördert. Welche rechtlichen Möglichkeiten der Frauenförderung gibt es?

 

scheinselbstaendigkeit.de - Freie Mitarbeiter, Freiberufler, Subunternehmer, Existenzgründer, Handelsvertreter und andere Selbständige sowie deren Auftraggeber werden in vielen Fällen in die Sozialversicherung einbezogen. Die Site bietet Auskunft, Rat und Tipps sowie weiterführende Links für die Betroffenen von Scheinselbständigkeit.

 

freier-mitarbeiter-vertrag.de - Immer mehr Beschäftigte sind freie Mitarbeiter und haben einen "Freier Mitarbeiter Vertrag". Das verlangt nach Antworten auf viele rechtliche Fragestellungen.

 

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