Finanzgericht Köln bejaht Arbeitnehmereigenschaft eines Telefoninterviewers
Der 11. Senat des Finanzgerichts Köln hat mit seinem Urteil vom 06.12.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 11 K 5825/04) die Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern eines Marktforschungsinstituts bejaht. Danach können Marktforschungsunternehmen verpflichtet sein, für die Interviewer Lohnsteuer abzuführen. (more…)
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