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18.10.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Mindestlohn und Scheinselbständigkeit in der Schweiz

Nanu. In der Schweiz ist doch alles besser für Unternehmen. Ein Beitrag aus der Schweiz räumt mit diesem beliebten aber unzutreffenden Eindruck auf. Die Schweizer gehen genauso rigide gegen Verstösse gegen Mindestlohnvorschriften und gegen Scheinselbständigkeit vor wie gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Letzteres wissen die betroffenen Deutschen sehr genau.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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