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02.01.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Scheinselbständige Geschäftsführer sind sozialversicherungspflichtig

wenn sie vorher mit Arbeitsvertrag gearbeitet haben, das Gehalt niedrig ist und durch den "Anstellungsvertrag" nur unwesentlich geändert wurde. Auch eine Gewinnbeteiligung ändert daran nichts (so das Sozialgericht Reutlingen, S 9 KR 1721/05).


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