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18.10.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Scheinselbständigkeit bei Pflegehilfe und Haushaltshilfe

In deutschen Privathaushalten werden Pflegehilfen und Haushaltshilfen häufig "unbürokratisch", will sagen: schwarz beschäftigt. Das hat viele Gründe, u.a. auch die, dass solche Hilfskräfte Unterhaltszahlungen oder Lohnersatzleistungen erhalten und diese in voller Höhe behalten wollen. Gerade im Bereich Pflegehilfe setzen die Deutschen immer mehr auf die Nachbarn aus Polen. Vermittlungsdienste bieten - nicht immer legal - solche Pflegehilfen für 1200 bis 1800 Euro monatlich an. Diese werden nicht selten im Dreimonatsrythmus ausgetauscht, weil sie mit einem Touristenvisum hier sind. Mit solchen Preisen können hiesige ambulante Pflegedienste nicht konkurrieren, die bis zu 5000 Euro monatlich bei einer Rundumversorgung kosten. Über die ZAV kann man sich aber offiziell ausländische Pflegekräfte beschaffen, legal und steuerlich absetzbar. Und viel mehr als die von Agenturen vermittelten Hilfen kosten diese auch nicht, so der Beitrag in der Frankfurter Presse (online hier).


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