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30.07.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Scheinselbständigkeit bei Seniorenbetreuung durch polnischen Pflegekräfte

Zur Zeit bearbeitet der Zoll in Form der Aussenprüfung schwerpunktmäßig das Thema "selbständige ausländische Pflegekräfte". Die  meist als Vermittlung tätigen Unternehmen gehen regelmäßig davon aus, dass ihre Tätigkeit in Ordnung ist und rechtlich abgesichert. Der Zoll offensichtlich nicht. In einigen Fällen wurden Durchsuchungsbeschlüsse vom Amtsgericht wegen des Verdachts des Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt erwirkt, um Geschäftsräume nach Beweismitteln wie Verträgen, Datenträgern und Aufzeichnungen zu durchsuchen. Es sind auch Fälle bekannt, in denen die Konten wegen vermuteter Scheinselbständigkeit gepfändet wurden, so dass die Unternehmen kaum noch in der Lage sind, die Geschäfte weiterzuführen. Vernehmungen der Kunden durch die Ermittlungsbehörden führen zu Verunsicherungen und Kündigungen der Verträge. In solchen Fällen ist jedenfalls entschiedenes und schnelles Handeln - bei kritischer Sachlage auch kooperativ - angezeigt.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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