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15.02.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Scheinselbständigkeit: Betriebsprüfung, was nun?

Nicht nur beim Mobilfunkbetreiber O 2 drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe wegen der Beschäftigung von Scheinselbständigen. Viele Unternehmen prüfen die Risiken einer Beschäftigung freier Mitarbeiter nicht, sondern vertrauen darauf, dass es schon gutgehen werde. Das kann ins Auge gehen. Spätestens wenn der Betriebsprüfer der DRV sich angekündigt hat, sollte man sich informieren. Informationen über die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung gibt diese selbst in der Medienreihe "Summa Summarum" in einem Heft "Prüfung von A-Z", in dem die wichtigsten Begriffe der Betriebsprüfung und auch die Rechtslage erläutert werden.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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