Scheinselbständigkeit: Das Rundschreiben vom 5.7.2005
Hartnäckig hält sich das Gerücht, die Scheinselbständigkeit sei nach dem Katalog von "4″ oder "5″ Kritierien zu beurteilen. Das betraf allerdings die - inzwischen angeschaffte - Vermutungsregelung, die den Betriebsprüfern die Arbeit erleichtern sollte.
Um die Frage einer Scheinselbständigkeit beurteilen zu können, kommt man allerdings neben der Auswertung der Rechtsprechung der Sozialgerichte nicht um die Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger herum. Das aktuellste Rundschreiben datiert vom 5.7.2005; die Betriebsprüfer richten sich danach.