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30.01.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



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Telefax :+49 2232 945040 50

Scheinselbständigkeit: Opel verliert Musterprozeß um Werksärzte

Das Problem der Scheinselbständigkeit von Mitarbeitern wird in vielen kleinen und grossen Unternehmen verdrängt. Nach dem Paketdienst German Parcel (Scheinselbständigkeit von Kurierfahrern) hat es nun auch ein bekanntes Automobilunternehmen erwischt. Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat am 25.1.2007 (Aktenzeichen L 8 KR 165/05 und L 8 KR 148/05) die Praxis bei Opel für rechtswidrig erklärt, die Bereitschaftsärzte im werksärztlichen Dienst als "freie Mitarbeiter" sozialversicherungsfrei zu beschäftigten. Nach Ansicht der Sozialrichter waren die neben der Ausbildung bei Opel tätigen Mediziner - anders als fertig ausgebildete selbständig tätige Werksärzte - weisungsabhängig tätig und damit sozialversicherungspflichtig.

Vorbeugen ist billiger als heilen. Unternehmen sollten ihre freien Mitarbeiter auf diese Problematik hin überprüfen.

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

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