Ihr Anwalt bei drohender Scheinselbständigkeit: Bei der Prüfung, ob Scheinselbständigkeit vorliegt, im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, bei der gerichtlichen Vertretung vor dem Sozialgericht oder der Statusklage vor dem Arbeitsgericht sind besondere Erfahrungen und Kenntnisse gefragt. Diese kann nur ein versierter Rechtsanwalt mit Erfahrung im Recht der Scheinselbständigkeit vorweisen.
Ein solcher Anwalt kennt nicht nur die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur Abgrenzung Arbeitnehmer / Selbständiger sowie der Sozialgerichte zur Abgrenzung Selbständiger und Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlicher Selbständiger. Sondern auf diesem Gebiet erfahrene Rechtsanwälte vermeiden auch die typischen Fehler wie die voreilige Einleitung des Statusfeststellungsverfahrens.
Die Feststellung einerarbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit kann den Selbständigen an denRand des Ruins bringen, die Feststellung einer Beschäftigung vonScheinselbständigen das Unternehmen. Zoll, Steuerfahndung und Rentenversicherung sindnicht zimperlich, wenn es um die Nachforderung vonSozialversicherungsbeiträgen geht und sperren notfalls auch die Kontenvon Unternehmen und veranlassen Betriebs- und Hausdurchsuchungen. Insolchen Fällen muss sofort ein versierter Experte hinzugezogen werden,um eine schnelle Kontenfreigabe und Herausgabe beschlagnahmterUnterlagen zu erreichen.
Auf Scheinselbstaendigkeit.de finden Sie Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Sozialrecht in Ihrer Nähe, die über besondere Erfahrungen beim Thema "Scheinselbständigkeit" verfügen. |