Ich bin seid 6 Jahren selbständig. Mein angemeldetes Gewerbe lautet: Hauswartservice, Kleintransporte und Reparatur von Autoscheiben.
Da ich früher als Kraftfahrer gearbeitet habe, bestehen Kontakte zu einigen Speditionen bei dehnen ich gelegentlich als Kraftfahrer ohne eigenen LKW aushelfe. Die Firmen erhalten von mir eine Rechnung mit Mehrwertsteuer. Ich rechne im Stundenlohn ab.
Besteht dabei die Gefahr der Scheinselbständigkeit? Wie könnte ich Rechtssicherheit gegenüber den Sozialkassen erhalten?
Sehr geehrter Herr Boehlert,
die Gewerbeanmeldung und die Rechnungsstellung helfen als sog. Formalkriterien hier nicht. Ich vermute mal, daß Sie auch keinen Vertrag haben, was bei einer Betriebsprüfung fast immer zu einer tieferen Prüfung führt. Der Stundenlohn spricht für Sozialversicherungspflichtigkeit. Bei Kraftfahrern ohne eigenes Fahrzeug nehmen die Sozialgerichte auch regelmäßig eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit = Scheinselbständigkeit an.
Grundsätzlich ist die sog. Scheinselbständigkeit aber das Problem Ihrer Auftraggeber, denn diese haften für die Sozialversicherungsbeiträge. Ihr Problem wäre die Feststellung einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit nach § 2 Nr. 9 SGB VI, die dazu führt, dass Sie rentenversicherungspflichtig werden, also 22 % der Stundensatzes an die DRV abführen dürfen. Sofern nicht geschehen, könnten bis zu 4 Jahre und 11 Monate rückwirkend Beiträge nachgefordert werden. Sie sind arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, wenn sie im wesentlichen für einen Auftraggeber arbeiten und keinen eigenen Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig, mehr als 400 Euro) beschäftigen. Da Sie mehrere Auftraggeber zu haben scheinen, könnte insoweit aber eine Gefahr verneint werden. Sie dürfen nur nicht mehr als 5/6 des Umsatzes mit einer Spedition machen. Einnahmen aus den anderen Tätigkeiten (Hauswart oder Autoscheiben) helfen hier nicht.
Vor dem Statusfeststellungsverfahren (http://www.statusfeststellungsverfahren.de) kann nur gewarnt werden, da es nur Ihren Auftraggebern nützt.
Ich hoffe, Ihnen etwas Klarheit verschafft zu haben,
Mit freundlichen Grüßen
Michael W. Felser, Rechtsanwalt
http://www.juracity.de
Michael W. Felser, Rechtsanwalt