Scheinselbständigkeit Rechtsanwalt Anwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.scheinselbstaendigkeit.de
www.scheinselbstaendigkeit.de»Scheinselbständigkeit»Fragen Sie ihren Anwalt
Unsere Angebote
Fragen stellen
Anwalt/Experte
Scheinselbständigkeit
Infos /Muster finden
Rechtswörterbuch
Onlineberatung
Aktuelles
Anmelden
3 Fragen, die Sie vor der Mandatierung Ihren Anwalt klären sollten!

Wir empfehlen Ihnen, grundsätzlich zu einem "Fachanwalt" oder Spezialisten zu gehen.

Aber warum erst Fragen stellen, bevor der Auftrag an einen von Dritten "empfohlenen" Anwalt erteilt oder der Beratungstermin vereinbart wird? Beherrschen nicht alle Anwälte aufgrund des langen und schwierigen Studiums das gesamte Recht sicher? Gegenfrage: Gehen Sie wirklich mit Zahnschmerzen zum Urologen?

 

Auch die Anwaltschaft spezialisiert sich inzwischen und das ist nicht nur gut so, sondern längst überfällig. Vermieter wissen manchmal mehr über das Mietrecht, Betriebsräte mehr über das Arbeitsrecht, als der sogenannte "Wald-, Feld- und Wiesenanwalt", auch Generalist oder Alleskönner genannt. Deshalb sollten auch Sie immer einen spezialisierten Anwalt einem Generalisten vorziehen. Denn die Spezialisten sind – außer in Grosskanzleien – meist nicht einmal teurer als die Generalisten. Beide rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Aber Sie bekommen bei den Spezialisten deutlich mehr Erfahrung und Fachkenntnisses für Ihr gutes Geld. Und selbst wenn die Erstberatung beim Spezialisten teuer sein sollte: Was nützt Ihnen eine ausweichende allgemein gehaltene Beratung bei einem Anwalt, der sich selbst erst einmal schlau machen muss?

 

Aber wie finden Sie heraus, ob jemand wirklich auf unser Thema spezialisiert ist? Ganz einfach: Fragen! Ein mandantenorientiert arbeitender Anwalt wird Ihnen das auch nicht übel nehmen, im Gegenteil. Wir geben Ihnen nachfolgend Tipps für die richtigen Fragen, wenn Sie einen Anwalt suchen, der sich auf die Problematik der Scheinselbständigkeit bzw. das Recht der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen spezialisiert hat.

 

(1) Wieviele Fälle zum Thema "Scheinselbständigkeit bzw. arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit" haben Sie in diesem Jahr und in den letzten Jahren bearbeitet?

- präventiv beratend im Vorfeld (Erstellung von Verträgen und Handlungsanweisungen)
- Begleitung/Beratung im Rahmen von Betriebsprüfungen
- gerichtliche Vertretung nach entsprechenden Bescheiden der DRV oder des Finanzamtes

Anmerkung: Nur durch entsprechende Fälle kann ein Anwalt sich spezialisieren. Bundesweit gibt es gar nicht genügend Mandate, dass sich in jedem Ort eine Spezialisierung auf das Gebiet der Scheinselbständigkeit

 bzw. des Rechts der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen lohnen würde. Rechnen Sie daher damit, dass Sie etwas reisen müssen, um einen versierten Experten zu finden.

 

(2) Sind Sie bereit, einen Mandanten als Referenz zu benennen?

Diese Frage ist heikel. Ein Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf daher nur dann einen Mandanten als Referenz „verraten“, wenn dieser zugestimmt hat. Ein korrekt arbeitender Anwalt wird darauf hinweisen, und darum bitten, dass er zunächst die Zustimmung des Mandanten einholen und zurückrufen darf. Zufriedene Mandanten stellen sich aber gerne als Referenz zur Verfügung.

 

(3) Wieviele Kriterien sieht das Gesetz beim arbeitnehmerähnlichen Selbständigen vor, wie viele bei der Prüfung der Scheinselbständigkeit?

Richtige Antwort: zwei Kriterien bei der arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit, keine bei der Prüfung der Selbständigkeit. Mit dieser Frage können Sie schnell und leicht, schon am Telefon erkennen, ob der kontaktierte Anwalt sich mit der Problematik auskennt. Wir hier bereits eine ausweichende oder unklare Antwort gegeben, sollten Sie sich jemand anderes suchen.

 

Zum Abschluss: Ziehen Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt zu Rate, der tatsächlich auf dem Gebiet der Scheinselbständigkeit tätig ist. Scheinselbständigkeit ist ein komplexer Sachverhalt, der sich auf der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht abspielt und ein junges, sich entwickelndes Rechtsgebiet.

Die Qualifikationsangaben bei Anwaltssuchdiensten (im Internet oder per Telefon) beruhen auf Selbsteinschätzungen der Rechtsanwälte. Dies gilt zwar nicht für den "Fachanwalt für Arbeitsrecht" oder "Fachanwalt für Sozialrecht". Die Anforderungen an die theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt sind aber leider auch nach der neuen Berufsordnung (BORA) nicht sehr hoch (Nachweis des Besuchs eines dreiwöchigen Lehrgangs mit Abschlussklausur und die Bearbeitung von 100 Arbeitsrechtsfällen in 3 Jahren).

Selbst der Bundesgerichtshof stellt dazu fest: "Der Gesetzgeber hat die Schwelle für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung ersichtlich nicht sehr hoch ansetzen wollen (Bundesgerichtshof, Urteil v. 18.11.1996, Az.: AnwZ (B) 29/96). Informieren Sie sich daher darüber, ob der Anwalt tatsächlich überwiegend auf dem für Ihre Belange notwendigen Rechtsgebiet tätig ist.

 

< Vorherige Seite - Seite 1   

Weiterlesen?

< BetriebsprüfungInhalt - Ende