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Allgemeines zur Scheinselbständigkeit

Der Gesetzgeber hat die viel kritisierte Vermutungsregelung mit dem Katalog von zuletzt fünf Kriterien in § 7 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IV zwar ersatzlos beseitigt. Das Thema Scheinselbständigkeit ist jedoch nach wie vor aktuell: Die Zahl der Betriebsprüfer wurde bei der Deutschen Rentenversicherung zuletzt drastisch aufgestockt, so dass mit einem lückenlosen Netz von Prüfungen gerechnet werden muss.

 

Die Konsequenz der Prüfungen wird bei den Betroffenen allerdings erheblich unterschätzt: In den Anwaltspraxen häufen sich deswegen die Fälle existenzbedrohender Nachzahlungen (rückwirkend für vier Jahre). Scheinselbstaendigkeit.de zeigt Ihnen unter anderem, wie Sie Risiken vermeiden und die Folgen mildern können, wenn – wie häufig – der Anwalt zu spät aufgesucht wird.

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Schnell-Übersicht: Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit