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Erläuterung:
Auch im Ehrenamt kann eine Scheinselbständigkeit vorliegen. So hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 15.7.2009 - B 12 KR 1/09 R) entschieden, dass ehrenamtliche Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren wie Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sind. Das BSG verurteilte den Landkreis Kulmbach zu einer Nachzahlung in Höhe von fast 30.000 Euro.