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Stichwort:
Erläuterung:
Das Bundessozialgericht hielt GmbH Geschäftsführer für arbeitnehmerähnliche Selbständige, bis der Gesetzgeber eine entsprechende Gesetzesänderung in § 2 AGB VI vornahm. GmbH Geschäftsführer sind nunmehr im Verhältnis zur GmbH grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig. Ob ein GmbH Geschäftsführer scheinselbständig ist, hängt vor allem davon ab, wie selbständig er gegenüber Gesellschaftern agieren kann.