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Scheinselbständigkeit Rechtsanwalt Anwalt
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www.scheinselbstaendigkeit.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Man kann es gar nicht oft genug betonen: Es gibt keine (gesetzlichen) Kriterien bei der Scheinselbständigkeit mehr, und zwar bereits seit 2003. Das haben auch 2010 noch nicht alle mitbekommen, die sich als Experten ausgeben. So steht in der 2009 gegründeten Gruppe "(Schein)Selbständigkeit" bei XING immer noch eine lange überholte Liste mit den abgeschafften Kriterien, und die arbeitnehmerähnlichen Selbständigen und die Scheinselbständigen werden auch in einen Topf geworfen. Aber auch die beliebten Checklisten oder "sieben Kriterien" oder "zehn Kriterien" der Scheinselbständigkeit helfen nicht wirklich. Die magischen Zahlen 7 und 10 sollen wohl den bösen Blick des Prüfers abwehren. Eine sachliche und nicht abergläubische Analyse setzt da an, wo die meiste Gefahr droht: Vom Vertrag (das ist das erste, was ein Betriebsprüfer zu sehen bekommt), dem Mitarbeiter (der aus welchen Gründen auch immer auf einmal gerne sozialversicherter Arbeitnehmer sei möchte) und den Betriebsprüfern (die nach bestimmten Vorgaben und einem bestimmten Programm vorgehen ...).
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