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Stichwort:
Erläuterung:
Der arbeitnehmerähnliche Selbständige ist ein echter Selbständiger, der aber nach § 2 Nr. 9 SGB VI wegen der Arbeitnehmerähnlichkeit rentenversicherungspflichtig ist. Früher hieß er daher auch rentenversicherungspflichter Selbständiger. Er wird oft mit dem Scheinselbständigen verwechselt.