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Erläuterung:
Eine Scheinselbständigkeit ist bei Zwischenschalten einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ausgeschlossen.


Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
seit 1999 Betreiber der Internetseite Scheinselbstaendigkeit.de
und als Anwalt spezialisiert auf das Thema Scheinselbstständigkeit
>> zum Profil von Rechtsanwalt Felser.