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Stichwort:
Erläuterung:
Die Feststellung einer Scheinselbständigkeit erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Damit nicht zu verwechseln ist die rentenversicherungspflichtige Selbständigkeit (arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit).


Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
seit 1999 Betreiber der Internetseite Scheinselbstaendigkeit.de
und als Anwalt spezialisiert auf das Thema Scheinselbstständigkeit
>> zum Profil von Rechtsanwalt Felser.