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Scheinselbständigkeit Rechtsanwalt Anwalt
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www.scheinselbstaendigkeit.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Die Feststellung einer Scheinselbständigkeit erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Damit nicht zu verwechseln ist die rentenversicherungspflichtige Selbständigkeit (arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit).
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte seit 1999 Betreiber der Internetseite Scheinselbstaendigkeit.de und
als Anwalt spezialisiert auf das Thema Scheinselbstständigkeit >> zum Profil von Rechtsanwalt Felser.
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