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Scheinselbständigkeit Rechtsanwalt Anwalt
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www.scheinselbstaendigkeit.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Der Begriff der Scheinselbstständigkeit ist eigentlich kein rechtlicher Fachbegriff, sondern ein politischer Begriff. Der Begriff der Scheinselbstständigkeit stammt aus den Zeiten, in denen der rechtliche Status von Kurierfahrern, Selbstfahrern und Ein-Personen-Spediteuren umstritten war. Nach einer Untersuchung im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums die 1996 veröffentlicht wurde gab es 1995 je nach Berechnungsweise zwischen 180.000 und 430.000 Scheinselbstständige.
Beide Schreibweisen, also sowohl Scheinselbständigkeit als auch Scheinselbstständigkeit mit zwei "st" sind heute verbreitet. Mehr Informationen über Scheinselbstständigkeit finden Sie hier auf Scheinselbstaendigkeit .de.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte seit 1999 Betreiber der Internetseite Scheinselbstaendigkeit.de und
als Anwalt spezialisiert auf das Thema Scheinselbstständigkeit >> zum Profil von Rechtsanwalt Felser.
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