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Erläuterung:

Ein auf Scheinselbständigkeit spezialisierter Rechtsanwalt muß verschiedene Kriterien erfüllen:

(1) Der auf das Gebiet der Scheinselbständigkeit spezialisierte Rechtsanwalt muß im Bereich der Scheinselbständigkeit deutlich überdurchschnittliche theoretische fachliche Kenntnisse haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um Querschnittsfachgebiet mit Folgen im Sozialversicherungsrecht, einschließlich Arbeitsförderungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht handelt.

(2) Der auf Scheinselbständigkeit spezialisierte Anwalt sollte ausserdem auf dem Gebiet der Scheinselbständigkeit überdurchschnittlich viele Mandate, also praktische Erfahrungen mit Betriebsprüfung, Statusfeststellungsverfahren, Anfrageverfahren, Widerspruchsverfahren und Verfahren vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht haben.

Tipp: Fragen Sie nach Erfahrungen und Fallzahlen.

Testfragen an den Rechtsanwalt:

"Wieviele Kriterien sieht die gesetzliche Regelung zur Scheinselbständigkeit vor, vier oder fünf?" Richtige Antwort: Seit 2003 keine Kriterien mehr.

"Kann ich mich als Scheinselbständiger in den ersten drei Jahren der Existenzgründung von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreien lassen?" Richtige Antwort: Nein, diese Möglichkeit besteht nur beim arbeitnehmerähnlichen Selbständigen und dort auch nur bei den Rentenversicherungsbeiträgen.

Steuerberater sind übrigens grundsätzlich für anwaltliche Aufgaben nicht ausgebildet und geben, wie der Autor dieser Zeilen aus vielen Mandaten weiß, beim Thema Scheinselbständigkeit auch häufig falsche, später kaum noch reparable Auskünfte. Das Sozialgericht Aachen hat Steuerberatern auch die Vertretung von Scheinselbständigen vor dem Sozialgericht untersagt.

Mehr Informationen über Scheinselbstständigkeit finden Sie hier auf Scheinselbstaendigkeit .de.


Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
seit 1999 Betreiber der Internetseite Scheinselbstaendigkeit.de
und als Anwalt spezialisiert auf das Thema Scheinselbstständigkeit
>> zum Profil von Rechtsanwalt Felser.