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Stichwort:
Erläuterung:
Gegen die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist fristgebunden, also nur binnen eines Monats nach Zugang des Bescheids der DRV zulässig. Dabei sollte man sich in jedem Fall anwaltlich begleiten lassen. Versierte Anwälte finden Sie auf unseren Seiten.