Computerwoche vom 4.8.2014

Für einen Beitrag der Computerwoche wurde Rechtsanwalt Michael Felser von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte von Andrea König zur Problematik der Scheinselbständigkeit bei IT-Beratern (Freiberufler) interviewt. Rechtsanwalt Felser hat hunderte von IT-Beratern wegen Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit beraten und vertreten (u.a. bei bzw. gegen Telekom / T-Systems). Viele IT-Freiberufler wollen allerdings selbständig sein und haben diesen Status bewusst gewählt. Bis 2009 hat die Deutsche Rentenversicherung in Statusfeststellungsverfahren auch stets eine selbständige Tätigkeit bei IT-Beratern anerkannt. Von einem Tag auf den anderen änderte die DRV ihre Ansicht – bei gleichem Auftraggeber und Tätigkeit. Einige Landessozialgericht teilen die Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung auch, allerdings teilweise mit zweifelhafter Begründung. Im Beitrag der Computerwoche finden sich auch interessante Statistiken zum Statusfeststellungsverfahren. Die DRV nimmt immer häufiger eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an, auch gegen den Willen beider Seiten, also Auftragnehmer und Auftraggeber.

Beitrag als Link:

Computerwoche vom 04.08.2014: Verunsicherung im Markt I Scheinselbständig: IT-Freiberufler im Visier der Rentenversicherung? von Andrea König (Autor) mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser.

Rechtsanwalt Felser gibt als Arbeitsrechtsexperte regelmäßig Interviews im ARD&WDR Fernsehen und Radio [5], für Bild und Bild.de [6] sowie für die Süddeutsche Zeitung [7] und für zahlreiche andere Medien (Spiegel, Welt, FAZ, Focus, Capital u.v.m.).


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Für einen Beitrag der Computerwoche wurde Rechtsanwalt Michael Felser von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte von Andrea König zur Problematik der Scheinselbständigkeit bei IT-Beratern (Freiberufler) interviewt. Rechtsanwalt Felser hat hunderte von IT-Beratern wegen Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit beraten und vertreten (u.a. bei bzw. gegen Telekom / T-Systems). Viele IT-Freiberufler wollen allerdings selbständig sein und haben diesen Status bewusst gewählt. Bis 2009 hat die Deutsche Rentenversicherung in Statusfeststellungsverfahren auch stets eine selbständige Tätigkeit bei IT-Beratern anerkannt. Von einem Tag auf den anderen änderte die DRV ihre Ansicht – bei gleichem Auftraggeber und Tätigkeit. Einige Landessozialgericht teilen die Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung auch, allerdings teilweise mit zweifelhafter Begründung. Im Beitrag der Computerwoche finden sich auch interessante Statistiken zum Statusfeststellungsverfahren. Die DRV nimmt immer häufiger eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an, auch gegen den Willen beider Seiten, also Auftragnehmer und Auftraggeber.

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Computerwoche vom 04.08.2014: Verunsicherung im Markt I Scheinselbständig: IT-Freiberufler im Visier der Rentenversicherung? von Andrea König (Autor) mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser.

Rechtsanwalt Felser gibt als Arbeitsrechtsexperte regelmäßig Interviews im ARD&WDR Fernsehen und Radio [5], für Bild und Bild.de [6] sowie für die Süddeutsche Zeitung [7] und für zahlreiche andere Medien (Spiegel, Welt, FAZ, Focus, Capital u.v.m.).