Deutsche Telekom

Kündigung der Leiharbeitnehmer bei der Telekom

Die Medien haben es berichtet: Die DTAG (Telekom einschließlich T-Mobile, T-Online und T-Systems)  will die langjährig Beschäftigung der Leiharbeitnehmer, insbesondere im IT-Bereich beenden. Den bisher besten und wirklich selbst recherchierten Beitrag zu den geplanten Kündigungen von Leiharbeitnehmern liefert die WELT. 

Da wir zahlreiche Betroffene (über Vermittler an die Telekom verliehene Scheinselbständige und per AÜG an die Telekom überlassene Leiharbeitnehmer) beraten und vertreten, können wir erhellendes zur Situation beitragen:

Tatsächlich baut die Telekom aber nicht nur auf politischen Druck hin Leiharbeiter vor allem im IT-Bereich ab und auch nicht nur Leiharbeiter, sondern auch Scheinselbständige, die genauso wie die Leiharbeiter teilweise über 10 Jahr ununterbrochen und wie eigene Mitarbeiter bei der Telekom beschäftigt wurden. Das ist spätestens seit 2011 nach der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes rechtswidrig. Seitdem dürfen Leiharbeitnehmer nicht mehr dauerhaft auf Stammarbeitsplätzen eingesetzt werden, sondern nur noch vorübergehend zur Abdeckung von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen und Auftragsspitzen. Das Argument „politischer Druck“ ist daher milde formuliert verharmlosend.

Auch die „Scheinselbständigen“, vor allem im IT-Bereich, aber auch bei Trainern im HR-Bereich, sind – zum Teil über dazwischengeschaltete Vermittler – lange Jahre genauso wie ihre Kollegen mit Arbeitsvertrag bei der Telekom eingesetzt worden. Offenbar wurde die Rechtslage ignoriert. Der dauerhafte Einsatz von Leiharbeitnehmern ist seit Anfang Dezember 2011 rechtswidrig, was das Bundesarbeitsgericht inzwischen in mehreren Entscheidungen bestätigt hat.  Bei den Scheinselbständigen versucht die Telekom ebenfalls diese so kostengünstig wie möglich mit einem mehrstufigen Plan loszuwerden. Offenbar wird jetzt auch den Leiharbeitern mit Kündigung gedroht. Eine solche Kündigung wäre nach der Rechtsprechung einiger Landesarbeitsgerichte (u.a. LAG Berlin-Brandenburg, LAG Baden-Württemberg) allerdings rechtswidrig, weil der illegale dauerhafte Einsatz zu einem Arbeitsverhältnis mit der Telekom führt. Die Betroffenen sollten sich daher bei entsprechend spezialisierten Anwälten beraten lassen.

UPDATE (28.11.2013): Ebenfalls gut recherchierter Beitrag in der FAZ zum Umgang mit den Leiharbeitnehmern.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Brühl und Köln


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Die Medien haben es berichtet: Die DTAG (Telekom einschließlich T-Mobile, T-Online und T-Systems)  will die langjährig Beschäftigung der Leiharbeitnehmer, insbesondere im IT-Bereich beenden. Den bisher besten und wirklich selbst recherchierten Beitrag zu den geplanten Kündigungen von Leiharbeitnehmern liefert die WELT. 

Da wir zahlreiche Betroffene (über Vermittler an die Telekom verliehene Scheinselbständige und per AÜG an die Telekom überlassene Leiharbeitnehmer) beraten und vertreten, können wir erhellendes zur Situation beitragen:

Tatsächlich baut die Telekom aber nicht nur auf politischen Druck hin Leiharbeiter vor allem im IT-Bereich ab und auch nicht nur Leiharbeiter, sondern auch Scheinselbständige, die genauso wie die Leiharbeiter teilweise über 10 Jahr ununterbrochen und wie eigene Mitarbeiter bei der Telekom beschäftigt wurden. Das ist spätestens seit 2011 nach der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes rechtswidrig. Seitdem dürfen Leiharbeitnehmer nicht mehr dauerhaft auf Stammarbeitsplätzen eingesetzt werden, sondern nur noch vorübergehend zur Abdeckung von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen und Auftragsspitzen. Das Argument „politischer Druck“ ist daher milde formuliert verharmlosend.

Auch die „Scheinselbständigen“, vor allem im IT-Bereich, aber auch bei Trainern im HR-Bereich, sind – zum Teil über dazwischengeschaltete Vermittler – lange Jahre genauso wie ihre Kollegen mit Arbeitsvertrag bei der Telekom eingesetzt worden. Offenbar wurde die Rechtslage ignoriert. Der dauerhafte Einsatz von Leiharbeitnehmern ist seit Anfang Dezember 2011 rechtswidrig, was das Bundesarbeitsgericht inzwischen in mehreren Entscheidungen bestätigt hat.  Bei den Scheinselbständigen versucht die Telekom ebenfalls diese so kostengünstig wie möglich mit einem mehrstufigen Plan loszuwerden. Offenbar wird jetzt auch den Leiharbeitern mit Kündigung gedroht. Eine solche Kündigung wäre nach der Rechtsprechung einiger Landesarbeitsgerichte (u.a. LAG Berlin-Brandenburg, LAG Baden-Württemberg) allerdings rechtswidrig, weil der illegale dauerhafte Einsatz zu einem Arbeitsverhältnis mit der Telekom führt. Die Betroffenen sollten sich daher bei entsprechend spezialisierten Anwälten beraten lassen.

UPDATE (28.11.2013): Ebenfalls gut recherchierter Beitrag in der FAZ zum Umgang mit den Leiharbeitnehmern.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Brühl und Köln