BUH e.V.

Vortrag zum Thema Scheinselbständigkeit auf der Mitgliederversammlung des BUH e.V.

Auf der Mitgliederversammlung des BUH e.V. in Bonn durfte ich als Referent am 11. April 2015 einen Vortrag zum Thema Scheinselbständigkeit halten. Teilnehmer waren Unternehmer, die sowohl als Subunternehmer als auch unmittelbar als selbständige Unternehmen Aufträge erledigen. Viele Mitglieder sind EPU´s also Ein-Personen-Unternehmen oder auch Solo-Selbständige. Das Gesetz erkennt Solo-Selbständige in § 2 Nr. 9 SGB VI ausdrücklich an und nimmt sie von der Sozialversicherungspflichtigkeit aus, lediglich Rentenversicherungsbeiträge müssen unter bestimmten Voraussetzungen (im wesentlichen nur ein Auftraggeber, keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer) entrichtet werden. In der Mitgliederzeitschrift Freibrief ist ein Bericht über den Vortrag zum Thema Scheinselbständigkeit nachzulesen, den ich auszugsweise wiedergebe:

Für einige Überraschungen sorgte das Thema Scheinselbstständigkeit. Der Kölner Rechtsanwalt Michael Felser klärte zunächst über verbreitete Rechtsirrtümer auf. Nach gängiger Meinung reiche eine vertragliche Regelung über freie Mitarbeit, welche Weisungen nach Ort und Zeit ausschließt, aus. Andere glauben, es gäbe Checklisten, anhand derer der eigene Status leicht zu klären sei. So
eindeutig ist es jedoch nicht.

Laut Felser böte kein Einzelkriterium sicheren Schutz vor einer Einstufung als rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger oder Scheinselbstständiger. Wer aber über fünf Sechstel seines Umsatzes mit einem Hauptauftraggeber mache, dem sei dagegen die Rentenversicherungspflicht nahezu sicher, unter Umständen bis zu vier Jahren rückwirkend.

Ein wichtiger Tipp von Rechtsanwalt Felser war, möglichst Pauschalen statt Stundensätze anzubieten und abzurechnen.

Die Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung in den jeweiligen Fällen ließen sich kaum vorhersagen. Der Mix und die Summe der Indizien gäben den Ausschlag. Eine gute Hilfestellung bietet die Checkliste für Selbstständigkeit im Ratgeberteil dieser FREIBRIEF-Ausgabe. Auch Gerichtsentscheidungen fielen, laut Felser, je nach Richter oder Region in gleich gelagerten Fällen unterschieglich aus. Viele Richter stützen sich ausschließlich auf die Expertise der Deutschen Rentenversicherung. Eine Klärung in höheren Instanzen sei schwierig, weil diese Gerichte es ablehnten, sich mit Einzelfallentscheidungen zu befassen.

Entnommen aus dem Freibrief 1/2015, Bericht von der Mitgliederversammlung des BUH e.V.

Auch wenn nicht alles im Bericht 100% richtig weitergegeben ist, war es eine gute Veranstaltung mit reger Beteiligung und einer guten Diskussion.

Am 9.9.2015 hat der Autor als Referent einen Vortrag auf dem Expertentag bei Voquz vor 65 IT-Beratern in Düsseldorf gehalten.

Am 3.3.2016 wird der Autor als Referent vor Juristen des Marburger Bundes in Berlin zum Thema Rentenversicherungspflicht, Statusfeststellungsverfahren und Scheinselbständigkeit bei Ärzten referieren.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl / Köln / Berlin
seit 1997 auf das Thema Scheinselbständigkeit spezialisiert
Experte in zahlreichen Interviews, nicht nur zum Thema Scheinselbständigkeit

Wir bieten am 23.10.2015 und 23.11.2015 in Köln jeweils ein Tagesseminar zum Thema Scheinselbständigkeit, Statusfeststellungsverfahren und arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit für Auftraggeber, Auftragnehmer, Steuerberater, Existenzgründungsberater an.


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Auf der Mitgliederversammlung des BUH e.V. in Bonn durfte ich als Referent am 11. April 2015 einen Vortrag zum Thema Scheinselbständigkeit halten. Teilnehmer waren Unternehmer, die sowohl als Subunternehmer als auch unmittelbar als selbständige Unternehmen Aufträge erledigen. Viele Mitglieder sind EPU´s also Ein-Personen-Unternehmen oder auch Solo-Selbständige. Das Gesetz erkennt Solo-Selbständige in § 2 Nr. 9 SGB VI ausdrücklich an und nimmt sie von der Sozialversicherungspflichtigkeit aus, lediglich Rentenversicherungsbeiträge müssen unter bestimmten Voraussetzungen (im wesentlichen nur ein Auftraggeber, keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer) entrichtet werden. In der Mitgliederzeitschrift Freibrief ist ein Bericht über den Vortrag zum Thema Scheinselbständigkeit nachzulesen, den ich auszugsweise wiedergebe:

Für einige Überraschungen sorgte das Thema Scheinselbstständigkeit. Der Kölner Rechtsanwalt Michael Felser klärte zunächst über verbreitete Rechtsirrtümer auf. Nach gängiger Meinung reiche eine vertragliche Regelung über freie Mitarbeit, welche Weisungen nach Ort und Zeit ausschließt, aus. Andere glauben, es gäbe Checklisten, anhand derer der eigene Status leicht zu klären sei. So
eindeutig ist es jedoch nicht.

Laut Felser böte kein Einzelkriterium sicheren Schutz vor einer Einstufung als rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger oder Scheinselbstständiger. Wer aber über fünf Sechstel seines Umsatzes mit einem Hauptauftraggeber mache, dem sei dagegen die Rentenversicherungspflicht nahezu sicher, unter Umständen bis zu vier Jahren rückwirkend.

Ein wichtiger Tipp von Rechtsanwalt Felser war, möglichst Pauschalen statt Stundensätze anzubieten und abzurechnen.

Die Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung in den jeweiligen Fällen ließen sich kaum vorhersagen. Der Mix und die Summe der Indizien gäben den Ausschlag. Eine gute Hilfestellung bietet die Checkliste für Selbstständigkeit im Ratgeberteil dieser FREIBRIEF-Ausgabe. Auch Gerichtsentscheidungen fielen, laut Felser, je nach Richter oder Region in gleich gelagerten Fällen unterschieglich aus. Viele Richter stützen sich ausschließlich auf die Expertise der Deutschen Rentenversicherung. Eine Klärung in höheren Instanzen sei schwierig, weil diese Gerichte es ablehnten, sich mit Einzelfallentscheidungen zu befassen.

Entnommen aus dem Freibrief 1/2015, Bericht von der Mitgliederversammlung des BUH e.V.

Auch wenn nicht alles im Bericht 100% richtig weitergegeben ist, war es eine gute Veranstaltung mit reger Beteiligung und einer guten Diskussion.

Am 9.9.2015 hat der Autor als Referent einen Vortrag auf dem Expertentag bei Voquz vor 65 IT-Beratern in Düsseldorf gehalten.

Am 3.3.2016 wird der Autor als Referent vor Juristen des Marburger Bundes in Berlin zum Thema Rentenversicherungspflicht, Statusfeststellungsverfahren und Scheinselbständigkeit bei Ärzten referieren.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl / Köln / Berlin
seit 1997 auf das Thema Scheinselbständigkeit spezialisiert
Experte in zahlreichen Interviews, nicht nur zum Thema Scheinselbständigkeit

Wir bieten am 23.10.2015 und 23.11.2015 in Köln jeweils ein Tagesseminar zum Thema Scheinselbständigkeit, Statusfeststellungsverfahren und arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit für Auftraggeber, Auftragnehmer, Steuerberater, Existenzgründungsberater an.