Schlagwort: § 28p SGB IV

  • Scheinselbständigkeit nach Betriebsprüfung

    Scheinselbständigkeit nach Betriebsprüfung

    Scheinselbständigkeit nach Betriebsprüfung: Nach einer Betriebsprüfung wird in den letzten Jahren verstärkt Scheinselbständigkeit festgestellt, d.h. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung formal selbständiger Mitarbeiter (freier Mitarbeiter, Freelancer, Aushilfen, Honorarkräfte u.a.). Grund dafür ist, dass die Betriebsprüfer sich neuerdings nicht nur die Lohnbuchhaltung genau anschauen, sondern auch die Finanzbuchhaltung, dort vor allem die „Fremdarbeiten“. Scheinselbständigkeit nach Betriebsprüfung Die genaue […]