Über uns

Scheinselbstaendigkeit.de existiert als informative Webseite seit April 1999, entstand also in zeitlicher Nähe zu den Gesetzen zur Förderung der Selbständigkeit bzw. dem Korrekturgesetz zur Selbständigkeit von 1999. Die erste Webseite unter Scheinselbstaendigkeit.de (Link zum Screenshot als PDF: www.scheinselbstaendigkeit.de_ Sozialversicherungspflicht 1999) wurde von Frank Schneider erstellt, der heute die DMEXCO  für die Kölnmesse organisiert.

Die Webseite entwickelte sich in den Jahren danach kontinuierlich und sah zuletzt vor dem aktuellen Relaunch so aus (Link zum Screenshot als PDF: www.scheinselbstaendigkeit.de _ Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger _ Rechtsanwalt _ Beratung 2005). Seit der Gesetzesnovelle 1998 beschäftigt sich Rechtsanwalt Felser intensiv mit dem Thema Scheinselbständigkeit.

Scheinselbstaendigkeit.de wird monatlich von 25000 Besuchern (Stand November 2016) gesehen. Es handelt sich um das mit Abstand größte Informationsportal zum Thema Scheinselbständigkeit mit mehr als 500 Beiträgen.

Die Webseite Scheinselbstaendigkeit.de ist ein Themenportal von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte. Die Kanzlei wurde 1995 von Rechtsanwalt Michael W. Felser im Kloster Benden in Brühl-Heide gegründet. Der Gründer verfügte bei der Kanzleigründung bereits über langjährige Erfahrungen im Arbeitsrecht; u.a. hatte er eine Rechtsabteilung der Gewerkschaft Öffentliche Dienste Transport und Verkehr (ÖTV) aufgebaut und geleitet. Daneben verfügte er als Fachbuchautor und Referent auf mehr als 100 Seminaren bereits über entsprechende Kompetenzen in der Weitergabe seiner Erfahrungen und Kenntnisse.

Heute arbeiten in der Kanzlei mehrere spezialsierte Rechtsanwälte in Vollzeit für die Interessen unserer Mandanten.

Die Kanzlei berät und vertritt Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführer bekannter Unternehmen, Arbeitnehmer und Beamte sowie Selbständige, Auftraggeber und Steuerberater im Bereich Scheinselbständigkeit. Wir treten vor allen Arbeitsgerichten und Sozialgerichten gleich welcher Instanz auf.

Zu den Mandanten im kollektiven Arbeitsrecht gehören im Betriebsverfassungsrecht u.a. der Gesamtbetriebsrat von RWE Power AG und der RWE Systems, der Gesamtbetriebsrat der Max-Planck-Gesellschaft und der Gesamtbetriebsrat von Federal Express Inc., Betriebsräte der DB 24, Deutschen Post AG und DHL, T-Systems und der Telekom, im Personalvertretungsrecht u.a. der Gesamtpersonalrat der Stadt Aachen, Stadt Köln und Stadt Düssseldorf, der Gesamtpersonalrat des Landschaftsverbandes Rheinland und im Mitarbeitervertretungsrecht u.a. die Gesamtmitarbeitervertretung der Johanniter-Unfallhilfe, die Gesamtmitarbeitervertretung des Bistum Aachen und der Christlichen Jugenddörfer.

Die Anwälte legen grossen Wert darauf, die den Mandaten zugrundeliegenden Konflikte fachlich-versiert, sachlich-konstruktiv und zügig beizulegen. Eine grosse Rolle spielt in der Beratung und Vertretung die soziale Kompetenz. Mandanten wollen in Konfliktsituationen oder präventiv partnerschaftlich beraten und begleitet werden und nicht jahrelang belastende Prozesse führen.

Die Kanzlei geniesst den Ruf, auch juristisch komplexe Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar darstellen zu können. Das wissen neben den Mandanten und Seminarteilnehmern auch die Medien zu schätzen. Die Anwälte sind nicht zuletzt deshalb gefragte Experten für Journalisten angesehener Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehsender. Rechtsanwalt Felser wird regelmäßig vom WDR und Bild.de zu arbeitsrechtlichen Themen interviewt. Für die  SRW Wirtschaftsredaktion steht er als Arbeitsrechtsexperte in einer eigenen Sendung alle drei Wochen zur Verfügung.

Daneben sind die Anwälte der Kanzlei als Experten im Internet präsent, so z.B. der Competence-Site und Themendomains wie Kuendigung.de (bald wieder online) und scheinselbstaendigkeit.de.

Rechtsanwalt Felser schreibt regelmäßig Rechtskolumnen, u.a. für die Fachzeitschrift “Arbeitsrecht im Betrieb” beantwortet er Leseranfragen.

In der Kanzlei sind drei Anwälte praktisch ausschliesslich mit Arbeitsrecht tätig. Die Anwälte haben nachweislich Erfahrungen im gesamten Arbeitsrecht einschliesslich Öffentlichem Dienstrecht und Kirchenarbeitsrecht, Personalvertretungsrecht, Mitarbeitervertretungsrecht und als besonderem Schwerpunkt das Recht der freien Mitarbeiter und Scheinselbständigkeit.

Kooperationen bestehen z.B. mit Fachanwälten für Strafrecht (Brühl und Bergisch-Gladbach) und Steuerrecht (Sachsen), Fachanwälten für Miet- und Immobilienrecht (Bergisch-Gladbach) sowie einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht (Berlin). Bundesweit kann die Kanzlei auf anerkannte Spezialisten und Fachanwälte über ein eigenes Anwaltsnetzwerk zurückgreifen, u.a. Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg, München, Erfurt und Leipzig.

Die Kanzlei tritt regelmäßig vor höheren und höchsten Gerichten auf und hat für Mandanten schon einige Grundsatzurteile beim Bundesarbeitsgericht erstritten.

Neben der Kernkompetenz im Arbeitsrecht konnte das Familienrecht und Erbrecht erfolgreich als weiterer Schwerpunkt etabliert werden. Eine Fachanwältin, Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz, ist ausschliesslich auf diesen Gebieten tätig. Auch sie ist eine bei Journalisten gefragte Interviewpartnerin, wenn es darum geht, in den Medien familienrechtliche Themen verständlich darzustellen.

Seit Februar 2007 ist die Kanzlei im Franziskanerhofensemble im Herzen der Max-Ernst-Stadt Brühl zu finden, seit Anfang 2012 am Barbarossaplatz in Köln, seit Juli 2015 in Berlin-Pankow und seit April 2016 in Bonn. Wir vertreten im Bereich Scheinselbständigkeit bundesweit Mandanten, natürlich auch vor allen Sozialgerichten, gleich ob Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart oder München; ausserdem an allen Landessozialgerichten und am Bundessozialgericht.