Der Alleingeschäftsführer in einer GmbH ist nicht automatisch sozialversicherungsfrei. Fremdgeschäftsführer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt, nur Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Mehrheitsbeteiligung oder einer in der Satzung verankerten Sperrminorität oder einem Vetorecht sind nach neuster Rechtsprechung des Bundessozialgerichts noch sozialversicherungsfrei.
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- 25. Januar 2016
- Alleingeschäftsführer, BSG, Bundesozialgericht, Fremdgeschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH, GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter, Mehrheitsgesellschafter, Minderheitsgesellschafter, sozialversicherungsfrei, Sozialversicherungsfreiheit, Sozialversicherungspflicht, Urteil
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Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Verfasst von: Michael W. Felser
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