Auch wenn der Geschäftsführer einer kleineren GmbH alleinvertretungsberechtigt ist, d.h. vom Selbstkontrahierungsverbot befreit ist und über eine Alleinvertretungsbefugnis verfügt, führt dies nicht zur Sozialversicherungsfreiheit seiner Beschäftigung als GmbH-Geschäftsführer.
Position der DRV zur Alleinvertretungsbefugnis
Die Alleinvertretungsberechtigung und die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB sind bei kleineren GmbH nicht untypisch und sprechen deshalb nicht zwingend für eine selbständige Tätigkeit.
so die Deutsche Rentenversicherung im Rundschreiben aus 2014.