Beratungsstellenleiter z.B. von Lohnsteuerhilfevereinen sind in der Regel abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
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- 1. März 2016
- Beratungsstellenleiter, Filialleiter, Lohnsteuerhilfe, Niederlassungsleiter
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Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Verfasst von: Michael W. Felser
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