Auch die Deutsche Rentenversicherung muss bei der Datensammlung, Datenverarbeitung und -speicherung den Datenschutz beachten. Wir sind der Meinung, dass zahlreiche Fragen in den Fragebögen der Deutschen Rentenversicherung nicht erforderlich sind und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen.
Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten
in Bearbeitung
Antwort des Datenschutzbeauftragten
in Bearbeitung