Auch Existenzgründer können trotz formaler Selbstständigkeit sozialversicherungspflichtig sein. Die häufig verbreitete Information, dass der Existenzgründungszuschuss vor Sozialversicherungspflicht schütze, trifft nicht zu. Diesen Schutz vermittelte nur die Ich-AG.
Unrichtig ist auch, dass man in den ersten drei Jahren vor Scheinselbständigkeit oder Sozialversicherungspflicht geschützt sei. Richtig ist, dass man sich – auf Antrag – in den ersten drei Jahren von der Rentenversicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger befreien lassen kann.