Schon bei der Existenzgründung als Selbständiger müssen sozialversicherungsrechtliche Weichen gestellt werden. Der gewünschte Status ist vorher – am besten nicht durch die DRV, sondern zunächst durch einen spezialisierten im Thema versierten Anwalt, zu klären.
Existenzgründung: siehe bei „Existenzgründer“