FKS
Die FKS – Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Einheit des Zoll, ist für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, also auch Scheinselbständigkeit zuständig. Diese Prüfungsaufträge der FKS umfassen die Feststellung der Arbeitgeber-, Auftraggeber- oder Arbeitnehmereigenschaft. Daher kann eine Person, die angibt selbstständig tätig zu sein, daraufhin überprüft werden, ob sie tatsächlich abhängig beschäftigt ist. Die FKS …
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Veröffentlicht am: 13. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Ermittlungsverfahren, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS, Zoll