mehrere Auftraggeber
Ob mehrere Auftraggeber bei der Frage: „Scheinselbständig oder selbständig?“ zu berücksichtigen sind, besteht keine Rechtssicherheit, da die gesetzliche Regelung in § 7 SGB IV diese Frage offenlässt. In dem seit 2003 abgeschafften Kriterienkatalog fand sich ursprünglich in § 7 SGB IV allerdings eine negative Abgrenzung. Danach bestand eine Vermutung für Scheinselbständigkeit, wenn Selbständige „regelmäßig und …
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Veröffentlicht am: 27. Oktober, 2016 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): 5/6 Regelung, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Auftraggeber, DRV, LSG Baden-Württemberg, LSG NRW, mehrere Auftraggeber