Ordnungswidrigkeit
Zu den möglichen Folgen einer durch Betriebsprüfung oder Statusfeststellungsverfahren festgestellten Scheinselbstständigkeit gehört neben hohen Nachforderungen auch eine saftige Geldbuße (Ordnungswidrigkeit) oder bei Vorsatz sogar Geldstrafe oder Freiheitsstrafe .
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Veröffentlicht am: 12. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Freiheitsstrafe, Geldbuße, Geldstrafe, Ordnungswidrigkeit