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- 24. September 2015
- Architekt, Arzt, Berater, Bergführer, Bildhauer, Designer, Diätassistent, Dirigent, Dolmetscher. Diese klassischen Freien Berufe werden Katalogberuf, Dozent, EDV-Berater, Fotograf, Freelancer, Freiberufler, freiberufliche Tätigkeit, freier Beruf, Ingenieur, IT-Berater, Katalogberufe, Künstler, Künstlersozialversicherung, Magier, Marketingberater, Musiker, Raumgestalter, Rechtsanwalt, Rentenversicherung, Schauspieler, Schriftsteller, Steuerberater, Tanzlehrer, Unternehmensberater, Versorgungswerk, Visagist Werbetexter
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Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Verfasst von: Michael W. Felser
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