Bei Kaufland und NETTO wurden Gabelstaplerfahrer und Lagerarbeiter in Logistikzentren über Werkverträge scheinselbständig beschäftigt. Im Januar 2011 hatten über 450 Zollbeamte Logistikzentren, Büros und Privatwohnungen von Verantwortlichen der Handelskette sowie des Unternehmens Netto Marken-Discount durchsucht, so das Handelsblatt. Im Ergebnis mussten 9 Millionen Euro Strafe an die Staatskasse und Sozialversicherungsträger gezahlt werden. Die verantwortlichen Manager bei Kaufland wurden nach einem internen Audit entlassen. Die betroffenen Beschäftigten klagen über die Fiktion nach §§ 1,9, 10 AÜG bei den Unternehmen ein.
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- 18. April 2016
- Fahrer, Gabelstaplerfahrer, Kaufland, Netto, Scheinwerkvertrag, Werkvertrag
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Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Verfasst von: Michael W. Felser
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