Die Feststellung von Scheinselbstständigkeit insbesondere bei einer Betriebsprüfung durch den Zoll kann zu empfindlichen Geldbußen führen. Es reicht bereits ein Verstoß gegen Meldepflichten
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- 13. September 2015
- Betriebsprüfung, Geldbuße, Meldepflichten, Ordnungswidrigkeit, Prüfungsverfügung, Schwarzarbeit, Zoll
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Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Verfasst von: Michael W. Felser
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