Das Bundesarbeitsministerium hat im Frühjahr 2015 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem u.a. die Scheinselbständigkeit durch den Missbrauch von Werkverträgen eingedämmt werden soll: Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen“ dienen soll (BT-Drucksache 18/14 vom 28.10.2013). Dabei handelt es sich im wesentlichen um Änderungen des AÜG und des BetrVG. Der Gesetzesentwurf wurde Mitte November 2015 durch den überarbeiteten Referentenentwurf der Gesetzesnovelle, der einen Kriterienkatalog in § 611a BGB enthielt, ersetzt, und nach starker Kritik allerdings erneut zur Überarbeitung bei BMAS (Bundesarbeitsministerium) liegt. Er soll aber 2016 – ggf. nach Änderungen – durch das Gesetzgebungsverfahren und am 1.1.2017 in Kraft treten.
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- 25. Januar 2016
- § 611a BGB, 2015, 2016, 2017, BMAS, Bundesarbeitsministerium, Gesetz, Gesetzesentwurf, Inkrafttreten, Kriterien, Kriterienkatalog, Referentenentwurf, Scheinselbständigkeit
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Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Verfasst von: Michael W. Felser
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