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Gewerbe

§ 5 A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Ga Ge Gm Go Gr
Geb Gel Gen Ger Ges Gew

Der selbstständig ist und nicht als Freiberufler anerkannt ist, meldet in der Regel ein Gewerbe an.

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    Verfasst von: Michael W. Felser

  • 12. Oktober 2015
  • Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer

  • Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

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