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Gewerbeschein

§ 5 A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Ga Ge Gm Go Gr
Geb Gel Gen Ger Ges Gew

Die Anmeldung eines Gewerber (Gewerbeschein) ist nach Ansicht der DRV allenfalls ein schwaches Indiz für eine Selbständigkeit.

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    Verfasst von: Michael W. Felser

  • 22. September 2015
  • Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbeschein

  • Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

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