Nicht selten mündet Scheinselbständigkeit, also die Beschäftigung von Scheinselbständigen, in der Insolvenz des Unternehmens oder des Unternehmers. Vorbeugen ist besser als heilen. So schützen Sie sich von Insolvenz und persönlicher Haftung als Inhaber oder Geschäftsführer.
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- 1. Februar 2017
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Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Verfasst von: Michael W. Felser
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