Die Feststellung von Scheinselbstständigkeit hat auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung des Selbstständigen.
War der Scheinselbstständige freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, führt die Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel zu einer Beitragserstattung.
War der Scheinselbstständige privat krankenversichert, steht ihm für die Vergangenheit der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung zu.
Gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Krankenversicherung, private Krankenversicherung, freiwillige Krankenversicherung, Arbeitgeberzuschuss