Lehrbeauftragte sind nach § 2 Nr. 1 SGB VI rentenversicherungspflichtige Selbstständige, auch im Nebenjob. Ein Lehrbeauftragter, der als freier Mitarbeiter einer Fachhochschule mit der Abhaltung von Vorlesungen und Übung beauftragt ist, Vergütung auch nur für die tatsächliche Unterrichtsstunden erhält, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes selbständig tätig.
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- 13. Oktober 2015
- Dozent, Lehrbeauftragte, Lehrbeauftragter, Lehrer, Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger
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Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Verfasst von: Michael W. Felser
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