Mit dem Begriff „Leiharbeitsgesetz“ wird in den Medien die 2016 geplante Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Danach soll u.a. die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt werden und die sogenannte Vorratserlaubnis abgeschafft werden.
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- 18. April 2016
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG, Höchstdauer, Leiharbeit, Leiharbeitsgesetz, Vorratserlaubnis, Zeitarbeit
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Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Verfasst von: Michael W. Felser
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