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Mehrheitsgesellschafter

§ 5 A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Ma Me Mi Mo Mu
Meh Mel Mer Mes

Mehrheitsgesellschafter, siehe bei Gesellschafter-Geschäftsführer.

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    Verfasst von: Michael W. Felser

  • 25. Januar 2016
  • Alleingeschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH, Mehrheitsbeteiligung, Mehrheitsgesellschafter

  • Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

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