Ein Dozent kann auch bei Vereinbarung von Honorar als Entgelt (Honorardozent) gleichwohl sozialversicherungspflichtig oder selbständig, aber rentenversicherungspflichtig beschäftigt sein, auch im Nebenjob. Nach § 2 Nr. 1 SGB VI sind selbständige Lehrer, zu denen auch Dozenten zählen, rentenversicherungspflichtig, sofern sie keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Dozenten können darüber hinaus scheinselbständig sein, wenn die von der …
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Veröffentlicht am: 12. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): §2 SGB VI, Berater, Coach, Dozent, Honorardozent, Honorarkraft, Lehrer, Nebenjob, Referent, Rentenversicherungspflicht, Trainer, VHS-Dozent
Selbstständige mit einem Auftraggeber – sog. arbeitnehmerähnliche Selbstständige – sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, es sei denn, sie beschäftigen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder sind von der Rentenversicherungspflicht befreit. Aber auch andere Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein, selbst wenn sie mehrere Auftraggeber haben (sog. rentenversicherungspflichtige Selbständige nach § 2 Nr. 1 bis 8 SGB VI wie z.B. …
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Veröffentlicht am: 1. September, 2016 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): §2 SGB VI, 5/6, 5/6 Regelung, arbeitnehmerähnliche, arbeitnehmerähnliche Selbständige, arbeitnehmerähnliche Selbstständige, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger, Auftraggeber, Befreiung, Befreiungsantrag, Ein-Mann-GmbH, Ein-Personen-Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter, GmbH, Kontenklärung, mehrere Auftraggeber, Meldepflicht, Minijob, Minijobber, Rentenversicherung, Rentenversicherungspflicht, rentenversicherungspflichtige Selbständige, Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger, Selbständige, Selbständige mit einem Auftraggeber, Selbständiger, Selbstständige, Selbstständige mit einem Auftraggeber, Selbstständiger, Solo-Selbständige, Solo-Selbständiger, Soloselbständige, Soloselbstständige, sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Versorgungsausgleich