Strafe
Eine Strafe bei Scheinselbständigkeit umfasst nicht nur hohe Nachforderungen der DRV einschließlich Säumniszuschlägen und Hochrechnung des Nettohonorars auf einen Bruttolohn. Scheinselbständigkeit kann auch eine Geldbuße, Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe – auch ohne Bewährung – für den Auftraggeber nach sich ziehen. Betroffene Selbständige (Auftragnehmer) müssen dagegen nicht mit einer Strafe rechnen. Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung als …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 20. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): § 266a StGB, Abgabenordnung, AO, Arbeitnehmer, Beitragsvorenthaltung, FKS, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, SchwarzArbG, Selbstanzeige, Sozialversicherungsbetrug, Staatsanwaltschaft, Steuerhinterziehung, StGB, Strafbarkeit, Strafe, Zoll