arbeitnehmerähnlich
Arbeitnehmerähnlich können auch Selbständige sein. Der Begriff des „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“ wird oft – aber fälschlicherweise – mit der Scheinselbständigkeit vermengt. Als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger werden Selbständige bezeichnet, die aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit von einem Auftraggeber der Rentenversicherungspflicht unterworfen werden. Es handelt sich bei arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen um sogenannte „Ein-Personen-Unternehmer“ oder „Solo-Selbständige“. Geregelt ist dies in § 2 Nr. …
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Veröffentlicht am: 3. Juli, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnlich, arbeitnehmerähnliche Person, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Urlaub